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   BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71, II C 16.71   

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https://dejure.org/1973,8454
BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71, II C 16.71 (https://dejure.org/1973,8454)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1973 - II B 33.71, II C 16.71 (https://dejure.org/1973,8454)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1973 - II B 33.71, II C 16.71 (https://dejure.org/1973,8454)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Ungültigkeit einer Kostenrechnung wegen eines fehlenden gerichtlichen Hinweises

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgeführt, es sei grundsätzlich zulässig, daß ein Gesetz nicht selbst die gesetzlichen Tatbestände festlegt, sondern auf andere Normen verweist (vgl. BVerfGE 5, 25 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] [31]; 22, 330 [346]; 26, 338 [366]).

    Es hat von diesem Grundsatz Eingriffsnormen nicht ausgenommen (vgl. BVerfGE 22, 330 ff.).

    Den Inhalt der Regelungen, auf die § 189 Abs. 1 VwGO verweist, kann der Rechtsunterworfene dem Gesetzblatt entnehmen, so daß für ihn voraussehbar ist, welche Nachteile oder Eingriffe danach möglich sind (vgl. BVerfGE 22, 330 [345 f.]).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgeführt, es sei grundsätzlich zulässig, daß ein Gesetz nicht selbst die gesetzlichen Tatbestände festlegt, sondern auf andere Normen verweist (vgl. BVerfGE 5, 25 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] [31]; 22, 330 [346]; 26, 338 [366]).

    Zur Feststellung dieser Zusammenhänge bedarf es nicht spezieller Kenntnisse oder Hilfsmittel (vgl. BVerfGE 5, 25 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] [31]).

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Diese Auslegung des § 46 Abs. 2 GKG widerspricht nicht anerkannten Auslegungsmethoden (vgl. BVerfGE 11, 126 [130]; 21, 209 [215]).

    Jedenfalls nimmt die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm ihr noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 19, 166 [177]; 21, 209 [215]).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Überdies wäre auch eine Verweisung auf eine nicht mehr in Kraft befindliche Norm zulässig (vgl. BVerfGE 8, 274 [302]).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Diese Auslegung des § 46 Abs. 2 GKG widerspricht nicht anerkannten Auslegungsmethoden (vgl. BVerfGE 11, 126 [130]; 21, 209 [215]).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach ausgeführt, es sei grundsätzlich zulässig, daß ein Gesetz nicht selbst die gesetzlichen Tatbestände festlegt, sondern auf andere Normen verweist (vgl. BVerfGE 5, 25 [BVerfG 30.05.1956 - 1 BvF 3/53] [31]; 22, 330 [346]; 26, 338 [366]).
  • BVerfG, 03.11.1965 - 2 BvR 246/62

    RVerfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 222 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1973 - II B 33.71
    Jedenfalls nimmt die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm ihr noch nicht die rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 19, 166 [177]; 21, 209 [215]).
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